back2school ist außer vom 24.12. bis 31.12. und an den gesetzlichen Feiertagen das ganze Jahr geöffnet.
Der Nachhilfeunterricht bietet eine Förderung im Gruppen- oder Einzelunterricht. Der Unterricht beinhaltet
unter anderem die Hausaufgabenbetreuung, das Schließen von Wissenslücken und die Vorbereitung auf Klassenarbeiten.
Der Unterrichtsvertrag ist für die vereinbarte Kursgebühr gültig und verbindlich, sie ist jeweils im Voraus bis
zum 3. jeden Monats per Bankeinzug (auch in den Schulferien) zu entrichten.
Die Anmeldegebühr wird spätestens bei Unterrichtsbeginn fällig.
Im Falle der Rückgabe einer Lastschrift aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Schule liegen, ist
der Zahlungspflichtige zur Übernahme der anfallenden Bankgebühren sowie einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von
€ 5,- verpflichtet.
Trotz sorgfältiger Planung können terminliche Zusagen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der
entsprechenden Lehrkräfte gegeben werden.
Sollten die vereinbarten Unterrichtstermine Ihrerseits so häufig abgesagt werden, dass eine
kontinuierliche Unterrichtserteilung und Einplanung nicht mehr möglich ist, kann die Schule die reservierten
Termine freigeben.
Die Schulleitung ist berechtigt, Schüler umzugruppieren oder Gruppen aufzulösen, wenn die für die Gruppe
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder während der Laufzeit des Vertrages unterschritten wird.
Sollte eine Gruppe nur aus einem Schüler bestehen, reduziert sich die Unterrichtszeit von 90 Minuten auf 45 Minuten.
Eine nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunde kann nur innerhalb der nächsten 4 Wochen nachgeholt werden, wenn
der Termin 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt wird und eine entsprechende Gruppe für den Nachholtermin
verfügbar ist. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Werden Einzelunterrichtstermine nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt, wird die gebuchte
Stunde berechnet und ist nicht nachholbar. Einzelunterrichtstermine müssen entsprechend der gebuchten Termine
stattfinden.
Änderungen, die den Unterricht betreffen, z. B. Reduzierung oder Erhöhung der Termine sowie Fachwechsel müssen
spätestens bis zum 25. eines Monats bekannt gegeben werden. Die Änderung kann dann zum 1. des nächsten Monats
erfolgen.
Sonderregelung Sommerferien. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden in den Sommerferien können nur bis zu
3 Wochen nachgeholt werden. Für die fehlende restliche Ferienzeit besteht kein Anspruch auf Nachholstunden bzw.
auf Rückzahlung. In der Ferienzeit können terminliche Änderungen erfolgen, die rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Jede Änderung der persönlichen Daten, insbesondere der Anschrift, ist unverzüglich dem Sekretariat mitzuteilen.
Die Anmeldung bezieht sich zunächst auf 6 Monate. Soll der Schüler nicht mehr am Unterricht teilnehmen, muss er
abgemeldet werden. Die Abmeldung kann nur durch eine gesonderte schriftliche Mitteilung erfolgen. Wenn nicht spätestens
ein Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann zum Ende
eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.